Nachhaltigkeitkeitspräferenzen

 

Die UNO, die EG und der deutsche Gesetzgeber bemühen sich aus bekannten Gründen das Thema Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft voranzutreiben. Für den Bereich Kapitalanlagen sind weitreichende Regularien beschlossen worden. Nach der Aufklärungsverpflichtung über Nachhaltigkeitsrisiken (Siehe Impressum) werden Vermittler ab 2. August 2022 Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen vor jedem Beratungsgespräch erfragen. Nachfolgend finden Sie dazu Merkblatt und Fragebogen.

Wie Sie erkennen werden, setzt dieser Fragebogen einige Kenntnisse zum voraus. Gerne sprechen wir in unserem vereinbarten Termin darüber.